Unter anderen war Serafin AG und Corinne Heitz in der Sendung PULS zu sehen, es geht um die Heilerlandschaft Appenzell Ausserrhoden und die nur noch bis Ende 2008 geltende kantonale Heilmitterverordnung.
Ein sehr ausgewogener Beitrag von Marion Friedrich
Wer die Sendung verpasst hat:
auf der Webseite von Videos SF1
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PULS vom 26.6.06
Info der Redaktion PULS:
Heilerparadies Appenzell – Die Sonderstellung
Bis 2001 war die Prüfung und Zulassung von Heilmitteln Sache der Kantone. Seit dem 1.1.2002 ist jedoch das neue Heilmittelgesetz HMG in Kraft, welches die Heilmittelzulassung schweizweit regelt. Für die Umsetzung des neuen Gesetzes ist die Swissmedic in Bern verantwortlich – eine öffentlich rechtliche Anstalt mit etwa 300 Mitarbeitenden.
Sonderstellung der Heiler in AR
Die Änderungen, die sich durch das neue Gesetz für die Heilmittelzulassung ergeben, betreffen vor allem den Kanton Appenzell Ausserrhoden, der bis Ende 2008 noch eine Übergangsfrist hat. Im Kanton herrscht eine spezielle Situation: Einerseits ist in AR die freie Heiltätigkeit seit Jahrhunderten durch die Verfassung gewährleistet, andererseits hat die Pflanzen- und Naturheilkunde Tradition. Das hat zur Folge, dass im Kanton 275 Heilpraktiker und Naturärzte registriert sind, welche – auch das ist eine ausserrhodner Spezialität – sämtliche Therapien anwenden dürfen, wenn sie erst einmal die kantonale Zulassungsprüfung erfolgreich absolviert haben.
Unbedenklichkeit und Wirksamkeit
Ein Teil der Therapeuten benutzt nur kantonal registrierte Heilmittel. Diese sind besonders zahlreich, weil in AR das Prinzip der Unbedenklichkeit gilt – im Gegensatz zur Wirksamkeit, die in der übrigen Schweiz gemäss Swissmedic bewiesen sein muss. Das heisst: Gilt im Kanton Appenzell Ausserrhoden ein Heilmittel insofern als unbedenklich, als dass keine unerwünschten Nebenwirkungen bekannt sind, wird es registriert. Um die schweizweite Zulassung zu erhalten, müsste für das gleiche Medikament mittels klinischer und wissenschaftlicher Studien sowie diverser Dossiers die Wirksamkeit bewiesen werden – ein Aufwand, der teuer ist und sich nicht in jedem Fall lohnt.
Hoffnung auf Fortsetzung der erfahrungsmedizinischen Tradition
Auf Grund der neuen Situation sind in AR etwa 2700 nur kantonal registrierte Heilmittel von dieser schweizweiten Vereinheitlichung betroffen – es sind dies vorwiegend homöopathische und pflanzliche Mittel. Nun haben sich die kantonalen Gesundheitsbehörden jedoch für eine Abschwächung des Gesetzes stark gemacht – mit dem Erfolg, dass die im Herbst erscheinende Verordnung zum Heilmittelgesetz voraussichtlich Wege für eine vereinfachte Zulassung offen lässt. Die Möglichkeiten sind folgende:
– blosses Meldeverfahren für etwa 2000 Stoffe
-vereinfachtes und vergünstigtes Zulassungsverfahren (die Registrierungskosten würden sich in diesen Fällen laut Karoline Mathys, Leiterin Abteilung Komplementär- und Phytoarzneimittel bei der Swissmedic, auf etwa Fr. 1000.– – Fr. 3000.– belaufen im Gegensatz zu den synthetischen Produkten, bei welchen die Zulassung etwa Fr. 7000.– – Fr. 20000.— kostet. Für den gesamten Aufwand muss eine Firma gemäss Herbamed je nach Produkt Fr. 100’000.– – Fr. 200’000.—rechnen.)
-ein Produkt, von welchem weniger als 1000 Stück hergestellt werden, könnte als Hausspezialität gelten und als solches vom jeweiligen Heilpraktiker weiterhin abgegeben werden, allerdings nur in seiner eigenen Praxis und nur, wenn eine kantonale Bewilligung vorliegt.
Wie die Situation im Einzelfall aussehen wird, wird sich mit Erscheinen der neuen Verordnung und mit dem Ende der Übergangsfrist am 31.12.2008 zeigen.