Tarif 590
Die Krankenkassen habe sich für uns HeilpraktikerInnen etwas Neues ausgedacht.
Ab 1.1.2018 müssen wir nach Tarif 590 abrechnen. Das klingt zunächst verlockend, denn so sehen alle Rechnungen von allen Therapeuten gleich aus.
Es wird in Zukunft für alle Rechnungen einen nach Tarif 590 einheitlichen Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse geben. Unsere Rechnungen sind nicht mehr so detailliert wie zuvor, das tut uns leid für unsere Patienten.
Für unsere Praxis entsteht ein riesiger Mehraufwand, den wir uns nach über 20 jähriger Praxistätigkeit nicht mehr gewünscht hätten.
- Wir brauchen zum ersten Mal überhaupt eine Praxissoftware,
- wir müssen uns neue Drucker zulegen,
- für die Fakturierung brauchen wir doppelt so viel Zeit wie bislang.
Um einen geringen Ausgleich für den Mehraufwand zu erhalten, sehen wir uns leider gezwungen, unseren Stundensatz ab 1.1. 2018 leicht zu erhöhen. (siehe Konditionen)
wir hoffen auf Ihr Verständnis
Ihre Serafin Naturheilpraxis AG