Willkür bei den Alternativzusatz-Versicherungen

Sendung Puls auf FS1 vom 22. August 2006

Willkür bei Komplementärmedizin – Kassen zahlen Behandlungen nach eigenem Ermessen

Wer sich komplementärmedizinisch behandeln lässt und dafür eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, der verlässt sich darauf, dass die Leistungen auch bezahlt werden. Doch anders als in der obligatorischen Versicherung ist in der komplementärmedizinischen Zusatzversicherung keineswegs immer klar, was genau abgedeckt ist.

Originaltext Info der Sendung Puls:

„Zusatzversicherungen
Probleme bei der Vergütung der Komplementärmedizin. Jede Kasse zahlt nach eigenen Kriterien.

Rund 30 % der Schweizer Bevölkerung möchte Umfragen zufolge bei Bedarf auch mit den Mitteln der Komplementärmedizin behandelt werden. Dem Patienten stehen über 300 Alternativmethoden zur Auswahl. Von A wie Adelheidmedizin bis Z wie Zellulartherapie. Etwa die Hälfte der Methoden wird von den Krankenversicherern anerkannt und bei einer entsprechenden Zusatzversicherung dem Patienten vergütet. So die Theorie.
In der Praxis ärgern sich viele Patienten, weil sie davon ausgehen, dass
die Zusatzversicherung die von ihnen gewählte Behandlungsmethode auch automatisch zahlt. Das muss keineswegs so sein.

Eine Zusatzversicherung ist eine private Vereinbarung und es zählen nur die Bestimmungen, die auch im Vertrag stehen. Eine gesetzlicher Anspruch, was die Kassen zahlen müssen, besteht darüber hinaus nicht. Deshalb muss jeder Versicherte, bevor er sich behandeln lässt, mit seiner Kasse aushandeln, ob seine Therapie -und mehr noch – ob auch sein Therapeut auf der kasseneigenen Liste zugelassen ist. Wer eine solche Zusicherung nicht einholt, hat auch keinen Anspruch auf Kostenerstattung der Behandlung und der Medikamente.

Viele Kassen stützen sich bei ihrer Entscheidung auf das erfahrungsmedizinische Register der privaten Basler Firma Eskamed, das sogenannte EMR.
Die Firma betreibt die grösste Zertifizierungsstelle der Schweiz. Jedes Jahr werden rund neue 1’000 Anträge bearbeitet. Insgesamt 14’000 Therapeuten haben das EMR Zertifikat. Jeder Naturarzt zahlt 510 Franken Aufnahme- und 310 Franken Jahresgebühr. Doch auch dieses Zertifikat ist offiziell nicht anerkannt. Keine Kasse ist verpflichtet, diesen Qualitätsnachweis zu akzeptieren.

So kann eine Kostengutsprache für alternative Behandlungsmethoden zu einem Glücksfall werden.
Um sicher zu gehen, muss vor einer komplementärmedizinischen Behandlung schriftlich bei der Krankenversicherung eine Kostengutsprache für die Behandlung und den Therapeuten eingeholt werden.“

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Sendung Puls

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