Der Aderlass ist aus der heutigen Medizin fast verschwunden, obwohl er in allen Systemen der Heilkunst vom Altertum über das Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert als sehr wirksames Mittel bei Störungen, die heute rein medikamentös behandelt werden, z.B. Schwindel und Tinnitus (Ohrgeräusche) eingesetzt wurde.
Bei Hippokrates wurde der Aderlass bereits in Schriften über Technik und Methoden des Aderlassens erwähnt. Galen (129 n. Chr.) bezeichnete den Aderlass als eines der wichtigsten Mittel. Die Meinung Paracelsus‘ wurde bereits erwähnt. Er sträubte sich gegen das unmässige Aderlassen, wie es im 16. Jahrhundert üblich war.
Einen italienischen Arzt bezichtigte er gar des „Vampirismus“. Dies war natürlich umso mehr ein Streitpunkt, weil das Aderlassen damals von Badern ausgeführt werden durfte.
Interessant ist die Tatsache, dass z.B. in der Schweiz (Kanton Appenzell A.R.) keine Venenpunktionen oder Spritzen in die Muskulatur ausführen dürfen, der Aderlass hingegen ist ausdrücklich im Gesetzestext erwähnt und erlaubt. Dies mag verdeutlichen, wie gross der Stellenwert der Tradition des Aderlassens heute noch ist.
Der Aderlass wird stets am liegenden Patienten durchgeführt. Wenn heute überhaupt noch, dann wird er meist in der Ellenbeuge angewendet.
Früher wurden auch andere Stellen, je nach Art der Erkrankung verwendet. Es gilt die Regel, dass die Ader so nahe wie möglich bei dem zu behandelnden Stauungszustand zu lassen sei.
Die Vene wird wie bei der Blutentnahme zu Laborzwecken mit einer Staubinde gestaut und sodann mit einer speziellen Aderlasskanüle punktiert, Diese hat eine dreikantige Spitze und einen relativ grossen Durchmesser für den ungehinderten Abfluss des Blutes.
Das Blut soll in einem Messbecher aufgefangen werden, „so dass es nicht plätschert“, um den Patienten nicht zu beunruhigen. Normalerweise werden 200- 300 ml Blut abgelassen, sodann wird die Staubinde gelöst und die Kanüle entfernt. Der Patient sollte danach noch eine Weile liegen bleiben.
Die moderne Variante des Aderlasses, das Blutspenden, hat sogar noch einen sozialen Effekt (Allerdings dürfen kranke Menschen natürlich kein Blutspenden !).
Indikationen für den Aderlass sind:
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Stauungszustände jeglicher Art,
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psychische Verstimmung,
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Blutverdickung,
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Kopfschmerz, Schwindel,
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Schlaflosigkeit,
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Asthma,
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akute Infektionskrankheiten
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zu geringe Periodenblutungen und bei Frauen im Klimakterium (Wechseljahre).